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Gemeinde wartet auf Urteil

25.05.2010 Archiv Davoser Zeitung

«Uns ist weniger wichtig, ob das Verwaltungsgericht nun Ja sagt oder nicht. Wichtiger ist es, einen gültigen Entscheid zu kriegen. Einen Entscheid, der durchaus als Präzedenzurteil gelten kann.»


Hans Zimmermann


Landammann Hans Peter Michel spricht von der Frage der Rückzahlung der Lenkungsabgaben, über die das Bündner Verwaltungsgericht als erste Instanz in Kürze beschliessen wird: Über die Frage nämlich, ob die ohne genügende rechtliche Grundlage eingezogenen und bezahlten Gelder der anderen Zweitwohnungsbauer zurückerstattet werden müssen. Zwei Einsprecher hatten gegen diese Abgaben rekurriert und beim Bundesgericht Recht bekommen (siehe «DZ» vom 22. 1. 2010, www.davoserzeitung.ch). Zur Debatte stehen nun 3,6 Millionen Franken, die derzeit auf einem Spezialkonto ausserhalb der ordentlichen Gemeindekasse liegen. Sollte die Gemeinde verpflichtet werden, diese Gelder zurückzu- zahlen, wird sie das laut Hans Peter Michel auch problemlos tun und können.


Pionierarbeit


Mit der Einführung von Lenkungsabgaben, die durchaus eines von verschiedenen Werkzeugen seien, um einen überhitzten Zweitwohnungsbau in den Griff zu kriegen, habe Davos in der Tat Pionierarbeit geleistet, so Hans Peter Michel. Denn starker Zweitwohnungsbau hätte in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die Bodenpreise gestiegen seien. Mit 200 Franken habe man diese Lenkungsabgabe vergleichsweise tief angesetzt, und doch habe man bei dem grossen Davoser Bauvolumen insgesamt einen guten Batzen, um vornehmlich den Bau von Erstwohnungen zu fördern. Hätte man gehabt, wenn nicht die Einsprachen gekommen wären. Michel stellt jedoch klar, dass die Ersteller von Zweitwohnungen «bisher gut gefahren seien», und er macht auch kein Geheimnis aus seiner Zuversicht, dass das Verwaltungsgericht die Erhebungen in der Planungszone nachträglich sanktionieren werde. Nachfragen des Autors in Churer Juristenkreisen nach vergleichbaren Präzedenz-Urteilen haben übrigens ergeben, dass der Landammann mit seiner Einschätzung richtig liegen dürfte.
Mit einer Annahme der diesbezüglichen Vorlage an der Abstimmung vom 13. Juni würde ohnehin alles anders: Die Lenkungsabgaben bei Zweitwohnungen sollen fester Bestandteil des Gesetzes werden und neu 500 Franken pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche betragen.


Alles wird anders


Zusätzlich soll das jährliche Zweitwohnungskontingent auf 6500 Quadratmeter Bruttogeschossfläche in der Landschaft beschränkt werden. Dies könnten an sich griffige Massnahmen sein, sagt Hans Peter Michel, doch mittlerweile müsse man auch den Kanton zufriedenstellen, der vor allem die Entwicklung in sogenannt «strategischen Regionen» mit Argusaugen verfolge. Denn es sei nicht wegzudiskutieren, dass sich bei den Bewilligungen für Zweitwohnungen bereits jetzt ein Stau abzeichne. Ein Wort noch zu den bereits erhobenen Lenkungsabgaben in der Planungszone: Auch wenn das Gericht dieselben nachträglich sanktioniere, könne man theoretisch im Sinne der Rechtsgleichheit beschliessen, dieselben freiwillig zurückzugeben – weil zwei Einsprecher ja nicht bezahlt hätten. Doch das sei dann nicht mehr Sache des Kleinen Landrats. Denn die Finanzkompetenz über 3,6 Millionen liege beim Volk...


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