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Die Unterführungen kommen

18.02.2010 Archiv Klosterser Zeitung

Am Mittwoch dieser Woche traf sich der Gemeinderat zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr. Beschlüsse waren keine zu fassen, doch kamen zahlreiche heisse Eisen zur Sprache; dazu wurde eine Motion eingereicht, welche die Zweitwohnungskontingente zur Versteigerung bringen will.

 

Coni Allemann

 

In der traditionellen Ansprache forderte der neue Gemeinderats-Präsident, Georg Valär, sich und seine Kollegen auf, «dranzubleiben», Dispute zu suchen und unbequeme Fragen zu stellen. Anschliessend wurde die Orientierung der ständigen Gemeindevertreter in verschiedenen Organen zur Kenntnis genommen. Bemängelt wurde der Entscheid der Pro-Prättigau-Delegierten, welche sich für einen Freizeitpark auf Danusa aussprachen, obschon sich schon ein solcher im Tal, auf Madrisa befindet. Ausserdem wurde gefordert und versichert, dass die Zufahrt zum geplanten Materialablagerplatz Selfranga über den Verladebahnhof erfolgen würde. Im 3. Traktandum kamen wohl alle derzeitigen «heissen» Eisen zur Sprache. Bei der landwirtschaftlichen Planung wird befürchtet, dass am Iltisweg bald einmal neue Bauzonen entstehen könnten; mit der Melioration Bosca soll allerdings genau dies verhindert werden. Gewarnt wurde vor allzu freizügigem Umgang mit Finanzen auf der Ebene der Regionalverbände. Behandelt wurde auch die Personalpolitik des Vorstandes.

 

Tal-Bus ab nächstem Winter


Freudige Nachrichten für die Anstösser der Talstrasse. Ein versuchsweiser Busbetrieb könnte bereits auf den kommenden Winter 2010/2011 realisiert werden. Die genauen Abklärungen sind noch im Gange. Dies betrifft auch die «Dauerbrenner» unter den Geschäften: Das Landal-Projekt, die Überbauung Montana, geplante Bahnunterführungen in Serneus und Klosters Dorf und die immer noch mangelhaft ausgeschilderte Ausfahrt der Umfahrung vor Klosters Dorf. Um die Gemeinde an den Gewinnen aus dem Zweitwohnungsbau höher partizipieren zu lassen, wurde eine Motion eingereicht, die vorsieht, die Kontingente nicht wie bis anhin der Reihe nach zu vergeben, sondern dem Meistbietenden zu versteigern. Kleinbauprojekte zur Finanzierung von Erstwohnnungen sollen diesem Prozedere explizit nicht unterworfen sein.

 

 


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