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Der Kanton macht ernst mit der Einschränkung des Zweitwohnungsbaus

09.04.2009 Archiv Klosterser Zeitung

Der Richtplan «Zweitwohnungen und touristische Beherbergung» sowie der «Werkzeugkasten für die Gemeinden» liegen vom 9. April 2009 bis zum 11. Mai 2009 öffentlich auf.

 

ARE | Mitte Januar 2009 hatte das Departement für Volkswirtschaft und Soziales zusammen mit dem Amt für Raumentwicklung die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Gemeinden und Regionen über den Richtplan «Zweitwohnungen und touristische Beherbergung» und den Werkzeugkasten für die Gemeinden orientiert. Zwischenzeitlich ist eine freiwillige Vor-Vernehmlassung zum Richtplan bei den betroffenen Gemeinden und Regionen erfolgt. Die Rückmeldungen sind soweit wie möglich berücksichtigt worden. Der bereinigte Richtplan wird öffentlich aufgelegt. Während der Planauflage kann jedermann zur vorgesehenen Richtplan-Anpassung Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die Vorlage ist unter www.are.gr.ch einsehbar und herunterladbar. Auch der Werkzeugkasten (Stand Planauflage Richtplan) ist als Grundlage einsehbar.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Vor-Vernehmlassung kann festgehalten werden, dass ein Aktivwerden des Kantons in dieser Thematik allgemein begrüsst wird. Es wurden einige Präzisierungen und Konkretisierungen gewünscht. Erwartungsgemäss wurde auf diverse Spezialfälle sowie auf überörtliche und örtliche Besonderheiten aufmerksam gemacht, die der kantonale Richtplan berücksichtigen soll.


Im Vergleich zur Vorlage vom Januar 2009 wurde der Richtplan in folgenden 5 wichtigen Punkten angepasst: 

 

1. Die Frist für die Gemeinden zum Erlass von Massnahmen ist um ein Jahr auf 2012 verlängert worden. Dafür haben die Regionen eine Frist bis 2011 für den regionalen Richtplan erhalten.

 

2. Es wird neu zwischen Gemeinden mit ausgewiesenem Handlungsbedarf und solchen mit nur «zu prüfendem» Handlungsbedarf unterschieden. Letzteres in Übereinstimmung mit laufenden regionalen Richtplanungen. 

          35 Gemeinden mit ausgewiesenem Handlungsbedarf. 

          21 Gemeinden, die vorerst bei der regionalen Richtplanung mitwirken müssen und aus Sicht des Kantons einen zu prüfenden Handlungsbedarf haben.

 

3. Zielsetzungen des Richtplans sind in den Erläuterungen konkretisiert worden; inhaltlich aber nicht verändert.

4. Aufgaben der Regionen / Regionalplanung wurden konkretisiert (und differenziert).

 

5. Bildung einer Kategorie «privat bewirtschaftete Zweitwohnungen» auf ausdrücklichen Wunsch vieler Regionen und Gemeinden; aber mit dem klaren Hinweis, dass diese Kategorie durch die Baubehörde kaum kontrollierbar sein wird.

 

Es wurden auch einige kleinere Details besser umschrieben und genauer dargestellt. Dazu folgende Ergänzungen und besondern Aussagen:

1. Besondere Aussagen für fusionierte Gemeinden in Bezug auf den Grundsatz «mindestens drei unbewirtschaftete Zweitwohnungen».

 

2. Besondere Aussagen für Gemeinden, die bereits über Kontingentslösungen verfügen: diese sollen bei der vorgesehenen Beschränkung auf einen Drittel der bisherigen Produk­tion nicht «bestraft» werden.

 

3. Begriff Resort / Tourismusresidenz auf Werkzeugkasten abgestimmt und «praxisorientiert», «anwenderfreundlich» gemacht.

 

An der Zielvorgabe, wonach der Zweitwohnungsbau auf einen Drittel der bisherigen Produktion begrenzt werden soll (ausgenommen bewirtschaftete Zweitwohnungen) und dass im Falle von neuen Wohnbauzonen unbewirtschaftete Zweitwohnungen ausgeschlossen werden sollen, wird festgehalten.

 

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