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Paradigma-Wechsel im Bündner Tourismus

24.04.2008 Archiv Klosterser Zeitung

Kanton will kommunale Tourismusabgaben durch eine kantonale ersetzen

 

 

Eine kantonale Tourismusabgabe (KTA) soll ab 2010 die bisherigen Kurtaxen und Tourismusförderungs-Abgaben, wie sie in den Tourismusgemeinden erhoben werden, ersetzen.

 

Johannes Haltiner

 

Über 100 verschiedene Gemeindegesetze regeln bisher im Kanton Graubünden die Erhebung von Kurtaxen und bei einigen auch noch die Abgaben für Tourismusförderung. Nach dem Vorbild der erfolgreichen Tourismusregionen Tirol und Süd­tirol will Regierungsrat Hansjürg Trachsel eine kantonale Tourismusabgabe einführen, die die kommunalen Abgaben ersetzt und ab 2010 flächendeckend im ganzen Kanton erhoben wird. Im Rahmen der laufenden Tourismusreform, die mit der neuen Destinationsstruktur eine klare Aufgabenteilung im Marketing und eine Neuausrichtung von Graubünden Ferien zum Ziel hat, soll auch zum radikalen Paradigma-Wechsel geschritten werden.

 

Einfach und fair

 

Wie der Vorsteher des kantonalen Volkswirtschaftsdepartementes anlässlich einer Presseorientierung am 18. März 2008 ausführte, bietet eine KTA verschiedene Vorteile gegenüber der bisherigen Usanz. Bisher bezahlt der Gast eine Kurtaxe. Neu bezahlt nur noch der Logisanbieter pro Bett, Zimmer, Wohnung etc. die kantonale Tourismusabgabe. Aber nicht nur er allein. Auch jeder Betrieb samt der Landwirtschaft im ganzen Kanton wird abgabepflichtig. Dabei richtet sich die Höhe der Abgabe nach dem regionalen Nutzen, der Branchenabhängigkeit vom Tourismus und der Wertschöpfung der Wirtschaftszweige. Trotzdem handelt es sich bei der KTA um keine neue Steuer, sondern um eine Ausweitung der bisherigen gemeindeweisen Tourismusförderungs-Abgaben.

 

Stärkung des Tourismus

 

Gemäss Aussagen von Regierungsrat Hansjörg Trachsel beschäftigen jetzt alle Kur- oder Tourismusvereine im Kanton zusammen über 30 Personen für den Einzug der Kurtaxen. Mit der KTA erledigen diese Arbeit 5 bis 6 Personen. Das Geld, das der Kanton aus der KTA einnimmt, fliesst in die Regionen zurück. Ein Vorteil des neuen Systems liegt auch darin, dass die Gelder aus der KTA auch für Werbung eingesetzt werden können (und sollen!), wäh­rend die Kurtaxen laut einem Bundesgerichtsentscheid nur für die touristische Infrastruktur oder Events aufgewendet werden durften. Die geplante KTA bietet dem Tourismus in Graubünden die Rahmenbedingungen, um nach der Strukturanpassung unternehmerisch und marktgerecht handeln zu können. Durch den flächendeckenden Einzug einer Tourismusabgabe erhöhen sich die dem Tourismus zur Verfügung stehenden Mittel von heute 44,6 Mio. Franken auf neu 58,5 Mio. Franken. Das Gewerbe wird neu statt 4,1 Mio. 9,1 Mio. Franken an die Tourismusfinanzierung beitragen. Allein 3 Mio. Franken der Mehreinnahmen werden im Bündner Rheintal und weitere 5 Mio. Franken im übrigen Kanton erzielt. Als Vorleister des Tourismus erreicht das Bündner Rheintal die zweithöchste touristische Wertschöpfung im Kanton, ohne sich bisher in angemessenem Rahmen an der Tourismusfinanzierung zu beteiligen. Mit der KTA leisten alle vom Tourismus profitierenden Wirtschaftbereiche einen Beitrag zur Gewinnung neuer Gäste, wie Eugen Arpagaus, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Tourismus, in seinem Referat ausführte. Aus diesem Grunde muss die Einführung der KTA von der Bündner Wirtschaft mitgetragen werden. Dazu äusserte sich Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes, dahingehend, dass sein Verband sowie die Bündner Handels­kammer und der Hotelierverein Graubünden, dem Projekt positiv gegenüberstehen. Man habe den Handlungsbedarf erkannt, der sich aus Bilanz der Statistiken ergebe, gemäss denen der Bündner Tourismus enorm an Boden verloren habe. Von den Wirtschaftsverbänden wurde allerding die Einschränkung gemacht, dass die KTA zeitlich befristet erhoben werde und einer genauen Wirkungskontrolle unterstehe. Im Gespräch sei noch die Einführung eines degressiven Ansatzes für grosse Firmen, was insbesondere vom Baumeisterverband gewünscht werde.

 

Kernaussagen der Expertengruppe

 

Eine Expertengruppe von 17 Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Tourismus, darunter auch Reto Branschi und Hans-Kaspar Schwa­r­zenbach, hat folgende Kernaussagen deponiert:
– Der Einzug der KTA soll aus Effizienzgründen durch den Kanton erfolgen.
– Die erforderlichen Werte (Anzahl Zimmer in Hotels, Flächen von Ferienwohnungen usw.) sollen aus bestehenden Datenquellen generiert werden und müssen evtl. ergänzt werden.
– Die KTA soll nach einem einfachen System erhoben werden. Anschlussgesetze in den Gemeinden sollten nicht notwendig werden.
Als Grundsatz erhob die Kommis­sion die Aussage, dass die in der Region generierten Mittel auch wieder in die Region zurückfliessen.
Noch läuft die Diskussion über den Inhalt des kantonalen Gesetzes über die Einführung und Durchführung der KTA. Besonders abzuklären bleibt noch:
– Wie werden die gegenüber heute zusätzlichen KTA-Mittel eingesetzt?
– Welches ist die zweckdienlichste Struktur bzw. Organisation für den Rückfluss der KTA-Mittel in die DMO und zTO?
 

Auswirkungen auf die Beherberger

 

Bis heute mussten Beherberger vom Gast einen Meldeschein ausfüllen lassen und anhand diesem die Kurtaxe einziehen. Mit dem Wegfall der Kurtaxe entfällt diese Pflicht, zumindest für den inländischen Gast. Weil der Beherberger die KTA nach seinem Angebot und nicht mehr nach seinem Erfolg bezahlt, erhält er einen Anreiz, die gemachte Abgabe möglichst gut zu investieren, d. h. auf möglichst viele Gäste zu verteilen. Das könnte auch dazu führen, dass Hoteliers eher bereit sind, ihre Betriebe länger offen zu halten und damit mithelfen, die Saisonzeiten zu verlängern. Für die Gewerbetreibenden der Region Davos Klosters ändert sich nichts Wesentliches gegenüber dem heutigen System.

 

Flankierende Massnahmen

 

Der Kanton begleitet die Tourismusreform, wie sie heute im Entstehen ist, mit fünf flankierenden Massnahmen. Das Umsetzungskonzept der Elektronischen Tourismusplattform Graubünden ist erstellt und die Startphase mit den Partnern finanziert. Die Balanced Scorecard (BSC) als Führungs- und Monitoringsystem ist bei der DMO Davos Klosters und bei Graubünden Ferien eingeführt. Diese wird vom Amt für Wirtschaft und Tourismus auch zur Messung der Wirksamkeit der Tourismusreform verwendet und soll bis im nächsten Jahr bei allen DMO realisiert werden. Die beiden DMO Engadin St. Moritz und Davos Klosters haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen oder sind unmittelbar davor. Die Marke Graubünden ist mit der Vollintegration von Lenzerheide, Viamala, Prättigau und Chur ebenfalls bereits im Aufbau. Bei weiteren DMO und zTO ist die Integration geplant.
Aus Prioritätsgründen zurückgestellt wurde die Umsetzung im Qualitätsbereich, doch soll auch diese Umsetzung so bald als möglich in Angriff genommen werden.

 

14 regionale Projekte

 

Michael Caflisch, zuständig für die Tourismusentwicklung im Amt für Wirtschaft und Tourismus, kann bereits heute auf viel Bewegung im Bündner Tourismus zurückblicken. 14 regionale Projekte zeigen auf, dass es zur Verwirklichung einer DMO oder zTO verschiedene Wege gibt. Alle führen jedoch zur Auslösung eines Prozesses, der über die Definition der strategischen Ausrichtung und des Businessplanes zur Wirkungskontrolle durch die Balanced Scorecard führt. Die DMO Engadin St. Moritz ist in der Umsetzungsphase. Die DMO Davos Klosters nimmt am 1. Mai den operativen Start in Angriff, während die Gründung der Tourismusorganisa-tion Nationalpark-Region (Unterengadin) am 1. November 2008 starten will. Die DMO Surselva mit den drei zTO Flims Laax, Ilanz-Obersaxen-Val Lumnezia-Brigels-Waltensburg-Andiast sowie Disentis Sedrun plant, Anfang 2009 mit der operativen Arbeit zu beginnen. Ebenfalls im Entstehen ist die zTO Prättigau.

 

Informationsveranstaltungen

 

Um das System der Kantonalen Tourismusabgabe (KTA) an die Betroffenen heranzutragen, werden im Mai und Juni eine ganze Anzahl von Informationsveranstaltungen in den Regionen durchgeführt.
Mittwoch, 21. Mai 2008, in Davos
Dienstag, 17. Juni 2008, in Landquart
Mittweoch, 18. Juni 2008, in Chur