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Vor Pfingsten haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von der Gemeinde «dicke Post» erhalten – die Unterlagen für die Landschaftsabstimmungen nämlich sowie diejenigen für die Wahlen von Exekutive, Legislative, Schulrat und Bezirksrichter. Die «Landschaftsabstimmung» beinhaltet allerdings Themen, welche für die Zukunft von Davos ebenso entscheidend sein werden wie die personelle Besetzung der genannten Gremien.
Thomas Günter
Bei den Landschaftsabstimmungen geht es um die Begrenzung des Zweitwohnungsbaus, die Totalrevi-sion des kommunalen Steuergesetzes und um die Erweiterung des Golfplatzes. Von den präsentierten Vorlagen dürfte die Revision des Steuergesetzes die am wenigsten umstrittene sein, hat doch der Grosse Landrat dieser Vorlage in seiner letzten Sitzung den einzigen Giftzahn gezogen, indem er die ungerechte Liegenschaftssteuer aus der Vorlage gekippt hat. Bei den verbleibenden Änderungen des Steuergesetzes handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen an übergeordnetes Recht.
Zweitwohnungsbau$
Es ist unübersehbar, dass in den vergangenen Jahren in Davos sehr viel, nach der Meinung einiger auch zu viel gebaut worden ist. In kurzer Zeit hat manchenorts Vertrautes verschwinden und ungewohnt Neuem weichen müssen. Vor diesem Hintergrund scheint es verständlich, dass am 11. Juli 2006 mit nur 714 gültigen Unterschriften die «Kommunale Volksinitiative für eine nachhaltige Entwicklung des Zweitwohnungsbaus in Davos» eingereicht worden ist. Die Initiative hat zum Ziel, ein jährliches Kontingent für Zweitwohnungen festzulegen: Die maximal zu bewilligende jährliche Bruttogeschossfläche für Zweitwohnungen soll gemäss dem Willen der Initianten 4500 m2 nicht übersteigen. Dies entspräche einer Reduktion auf etwa einen Drittel. Zusätzlich will die Initiative einen Erstwohnungsanteil von mindestens einem Drittel vorschreiben.
Zu restriktiv
Diese Initiative hält der Kleine Landrat zu Recht als zu restriktiv, weshalb er ihr einen Gegenvorschlag gegenübergestellt hat. Dieser sieht ein Jahreskontingent von 6500 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) vor. Die Kontingentsgrössen würden vom Grossen Landrat alle vier Jahre überprüft und neu festgelegt.
In den Gegenvorschlag eingepackt sind schliesslich Massnahmen zur Förderung von Erstwohnungen. Vorgeschlagen wird dazu eine Lenkungsabgabe, welche pro m2 Bruttogeschossfläche erstellter oder durch Umnutzung geschaffener Zweitwohnungsfläche zu erbringen wäre – allerdings wird hier versäumt, deren Verwendung weiter zu konkretisieren. Initiative wie Gegenvorschlag stellen einen massiven Eingriff in den Wohnungsmarkt dar. Beide Vorlagen zwängen die Bau- und die Immobilienwirtschaft in ein zu enges Korsett – mit ungewissen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Unklar bleibt ferner, was geschieht, wenn die in der vorgesehenen neuen Klinikzone möglichen 25 000 bis 30000 m2 BGF für Eigentumswohnungen tatsächlich realisiert werden. Spätestens hier sollte sich der Stimmbürger die Augen reiben… Beide Vorlagen blenden zudem locker aus, dass Zweitwohnungen einen wesentlichen Beitrag zur (touristischen) Wertschöpfung leisten. Zweitwohnungsbesitzer sind eine treue Kundschaft und ausgezeichnete Botschafter für ihren Ferienort, dem sie sich eng verbunden fühlen. Es stellt sich die Frage, ob die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterbreitete Auswahl zwischen Initiative und Gegenvorschlag die richtige und einzig mögliche ist. Initiative wie Gegenvorschlag mögen gut gemeint sein – die Lösung des Problems sind sie nicht, zumal die Bautätigkeit zurück geht. Die Initiative gehört zurück an den Absender, der Gegenvorschlag zurück in die Werkstatt.
Golfplatzerweiterung
Der Golf Club Davos beabsichtigt eine Erweiterung des Golfplatzes in den Gebieten Höfji, Duchlisage und Bim Stäg. Insgesamt soll der 32 ha grosse Golfplatz um bescheidene 1,8 ha vergrössert werden. Dabei handelt es sich um eine Optimierung der bestehenden 18-Loch-Anlage ohne zusätzliche Bahnen. Die Erweiterung dient einer qualitativen Verbesserung des Angebotes für Golfspieler aller Kategorien. Nachdem sich der Golf Club mit den betroffenen Landwirten hat einigen können, spricht nichts gegen diese Bereicherung des touristischen Angebotes.