Fischer im Interessenkonflikt mit Kraftwerks-Restwassermengen
08.04.2008
Archiv Davoser Zeitung
Am 1. Mai hat die Fischereisaison begonnen
Manches ist neu bei den Fischern – wenn auch Problematiken und «Steine des Anstosses» im Grossen dieselben geblieben sind und sich zumindest aus der Sicht der Fischer in naher Zukunft kaum eine Wendung zum Besseren ergeben wird.
Hans Zimmermann
Die Rede ist von den Restwassermengen, welche unsere Kraftwerke oft nur in Form von gerade noch erlaubten Rinnsalen durch die Bachbetten fliessen lassen. Am Landwasser ist die Situation jeweils besonders prekär zwischen dem Ausgleichsbecken Ardüs und Schmelzboden. In derart intensiv ausgebeuteten Flussabschnitten kann ein gesunder Fischbestand nicht gedeihen und überleben. Weiter haben dem Landwasser als Fischgewässer diverse Murgänge in den Bächen von Frauenkirch bis Brombenz stark zugesetzt, indem sie regelrecht «ausgespült» haben, was an Fischen noch vorhanden war.
Grosse Anstrengungen
Zwar unternimmt man seitens der Fischereibehörden grosse Anstrengungen, um die Situation zu verändern, doch zumindest im Landwasser wird es seine Zeit brauchen, bis dieselben etwas fruchten. Ist unser Hauptfluss also für Fischer noch relativ unattraktiv, so muss man dies wenigstens von den Bächen aus den Seitentälern nicht sagen, diese sind weitgehend gesund. Zu den Massnahmen, welche der Kanton ergriffen hat, gehört unter anderem die Pflicht des Führens einer Fischerstatistik: Jeder Fischer hat anzugeben, welchen Fisch welcher Grösse er in welchem Gewässer gefangen hat. Erlaubt sind in den Gewässern der Landschaft bis zu sechs Fische pro Tag mit einer Minimalgrösse von 24 Zentimetern. Schontage sind der Montag, der Mittwoch und der Freitag. Die Fischereibewilligung kostet 220 Franken und berechtigt zum Fischen an sich im ganzen Kanton. Es sind dies vorab die Fliessgewässer mit Ausnahme der bezeichneten Schonstrecken und die Uferfischerei an den meisten grösseren Seen.
Neu: Die Fischerprüfung
Konnte bisher jedermann/frau ab dem 16. Altersjahr gegen Vorweisung des «blauen Büchleins» ein Patent erwerben, so ist neu eine Fischerprüfung mit vorgängigem Kursbesuch. Für Fischer, die in den vergangenen vier Jahren mindestens ein Patent gelöst haben, gilt allerdings noch die «Amnestie», was heisst, dass sie von der Prüfung befreit sind. Man betont im Davoser Rathaus aber ausdrücklich, dass diese Regelung nur noch für dieses Jahr gelte, dass also das «blaue Büchlein» im nächsten Jahr nichts mehr tauge. Es kann ersetzt werden durch den eidgenössischen SaNa-Ausweis, der zum Patentbezug auch in anderen Kantonen und teilweise sogar im Ausland berechtigen kann.
Gesetz und Betriebsvorschriften
Das Gesetz will selbstverständlich eine artgerechte Fischerei fördern, in welchem auch die Achtung vor der Kreatur enthalten ist. Das Tier soll also seine faire Chance erhalten und nicht mit überlegenen technischen Mitteln des Menschen überlistet werden. So ist es untersagt, betäubende, explodierende oder ähnlich schädliche Stoffe zu verwenden. Auch der Einsatz von elektrischem Strom zu Fischereizwecken ist nicht erlaubt. Auch Waffen irgendwelcher Art sind verboten. Gefischt werden darf mit der Rute, der Schnur und dem Angel mit Köder. Doch dieser Köder darf nicht aus Fischeiern oder Fleischmaden bestehen. Es ist eine Rute pro Fischer erlaubt, und während des Fischens ist dieselbe stets zu beaufsichtigen. Es ist also verboten, eines schönen Frühlingstags neben der gestellten Fischerrute am Bach einzuschlafen. Die Bussen sind bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz recht hoch: Nur schon wer einen zu kurzen Fisch mit nach Hause nimmt, bezahlt 150 Franken. Zuständig ist der Fischereiaufseher.