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Pascal Spalinger
Der Kleine Landrat Peter Engler, der als Leiter des Departe-ments «Gesundheit, Sicher-heit, Verkehr und Energie» die Vorlage zu vertreten hatte, war erleichtert, dass das Geschäft am Ende erstaunlich reibungslos über die Bühne ging. Letztendlich waren sich alle einig, dass dem Spital Davos der Weg in die unterneh-merische Freiheit geebnet und damit eines der Legislaturzie-le des Kleinen Landrates in die Tat umgesetzt werden
sollte. Zumal ab Januar 2012 der Wettbewerb unter den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen aufgrund der neuen Spitalfinanzierung härter wird.
Was vorgesehen ist
Als Erstes zeigte ein Vertreter von KPMG, einem globalen Netzwerk von Gesellschaften, welche Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Beratungsdienstleistungen erbringen, weshalb die Ausgliederung des Spitals Davos aus dem kommunalen Betrieb Sinn macht und was genau gemacht werden solle. Angesichts der anstehenden Änderungen in der Gesundheitslandschaft sei die Ausgliederung in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft der einzig richtige Weg, wurde argumen-tiert. Dies auf dem Hinter-grund, dass die neue Spitalfinanzierung nicht mehr die direkte Finanzierung der öffentlichen Spitäler, sondern die Einführung einer Fallpauschale an das Spital, das einen Kantonsbewohner behandelt, vorsieht. Neu werden zudem auch die Anlagenutzungskosten Bestandteil der Finanzierung sein. Vorgesehen ist, das Spital Davos in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Gemeinde wäre Alleinaktionärin, und allfällige Gewinne würden nicht in Form von Dividenden ausbezahlt, wie dies üblicher-weise der Fall ist. Entweder würden diese in die Gemeindefinanzen einfliessen, oder man würde sie zum Beispiel für die Erhaltung der Spitalstruktur einsetzen.
Nach dem Nein zum Bergbahnperimeter
«Wir waren beispielsweise bereit, eine Beschränkung auf maximal 50 Prozent Zweitwohnungen zu akzeptieren. Im Abstimmungskampf hiess es dann plötzlich ‹Die dürfen sogar 50 Prozent Zweitwohnungen bauen!› Ähnlich lief
es im Bereich Mehrwertabschöpfung», bedauerte Schertenleib und nannte noch weitere Beispiele. Es sei deprimierend, wenn man zehn Jahre lang auf etwas hinarbeite und das dann einfach bachab geschickt werde. Wenn sich der Volksentscheid gegen ihn gerichtet habe, sei das eine Sache, wenn man aber auf die DKM gezielt habe, eine ganz andere. «Das wäre ein sehr schlechtes Zeichen, das nachteilige Auswirkungen haben könnte», warnte er.
Blick in die Zukunft
Auch der Davoser Landammann Hans Peter Michel sprach nach seinem Grusswort die verlorene Abstimmung an. Grundsätzlich könne man sagen, dass man nun dort stehe, wo man schon vor den Verhandlungen gestanden habe. «Summa summarum gilt nun das, was seit 1977 im Baugesetz festgehalten ist», sagte Michel. Dementsprechend gelte nun für den Parsennparkplatz eine Ausnützungsziffer (AZ) von 0,6, für den Jakobshornparkplatz eine von 0,8. Bei einer Annahme an der Urne hätte in beiden Fällen eine AZ von 0,85 gegolten. Das bedeute, dass dieses Bauland nun etwas weniger wert sei als nach einem Ja. «Dem gegenüber steht ein grosser Vorteil für die Bergbahnen: Es gibt keine Auflagen mehr. Verkehrsbeschränkungen auf der Mühlebachstrasse gelten beispielsweise nicht mehr. Auch eine Tiefgarage unter dem Seeli müssen die Bergbahnen nicht bauen. Und die Mehrwertabschöpfung müssen sie selbstverständlich nicht mehr bezahlen. Bei jedem anderen Bauherren gibt es das ja auch nicht», sagte Michel. Es spreche für die Professionalität der Bergbahnen, dass er nichts gehört habe, wonach man sich nun Gedanken über Themen wie Verlegung des Firmensitzes, All inclusive, Vergünstigungen oder Pischa machen müsse, lobte er.
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