| FR 10.02.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
| FR 10.02.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
| SA 11.02.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
| SA 11.02.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
Ein grosses Stück Arbeit ist geschafft. Am vergangenen Wochenende wurde in Davos über die Gesetzesänderung zur Regulierung des Zweitwohnungsbaus abgestimmt und mit fast 80 Prozent Jastimmen angenommen. Mit dieser sofort in Kraft tretenden Gesetzesänderung hat Davos nun endlich eine gesetzliche Regelung, und die seit drei Jahren gültige Planungszone entfällt.
Barbara Gassler
2001 wurde in Davos die Auflage zur Erstellung von noch mindestens 20 Prozent Erstwohnungen aus dem Gesetz gestrichen. Der darauf einsetzende Bauboom führte nach wenigen Jahren zur Erkenntnis, dass eine völlig unregulierte Bauwirtschaft keineswegs zum Wohle des Ortes sei. Demzufolge wurde bereits 2006 von SP-Seite eine Initiative zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus eingereicht. Sie propagierte eine Kontingentierung von 4500 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) pro Jahr für Zweitwohnungen. Auch die Davoser Behörden waren von der ungebremsten Bautätigkeit aufgeschreckt worden und erliessen im Mai 2007 eine Planungszone, welche pro Jahr 8000 m2 BGF zulassen sollte.
Dauerbrenner im Politgeschehen
Seither ist die Zweitwohnungsproblematik aus der Davoser Politik nicht mehr weg- zudenken. Als Reaktion auf die Initiative wurde vom Grossen und Kleinen Landrat (KL) ein Gegenvorschlag erarbeitet, der ein Kontingent von 6500 m2 BGF und weitere 2000 m2 BGF für die Querfinanzierung von Hotels vorsah. In der Abstimmung vom Juni 2008 dann die böse Überraschung: Beide, Initiative wie Gegenvorschlag, wurden an der Urne abgelehnt. Offiziell unterstützten die meisten Parteien und Wirtschaftsverbände zumindest den Gegenvorschlag. Doch die hinter den Kulissen geschürten Ängste vor einer Rezession und einem Arbeitsplatzverlust verfehlten ihre Wirkung nicht. Somit galten noch immer die Bestimmungen der Planungszone.
Motion und Initiative
Die Reaktion liess nicht auf sich warten. Eine im Parlament eingereichte Motion beauftragte den KL, eine Vorlage mit einer Kontingentierung von 8000 m2 BGF auszuarbeiten, eine weitere Volksinitiative von linker Seite postulierte 5500 m2 BGF plus 1000 m2 zur Querfinanzierung von Hotels. Es brauchte jedoch die Drohung seitens der Kantonsregierung, ab dem Jahr 2013 nur ein Kontingent von gerade mal 3000 m2 BFG zuzulassen, um die Sache endlich vorwärtszubringen. So gedieh schlussendlich die jetzt angenommene Vorlage, die mit
einem Jahreskontingent von 6500 regulären plus 1500 m2 BFG zur Querfinanzierung von Hotels noch immer weit über den kantonalen Vorgaben liegt. Einzig die Lenkungsabgabe entspricht mit 500 Franken pro m2 BGF dem vom Kanton als effektiv eingestuften Niveau. Zumindest aber ist es eine gültige gesetzliche Regelung, über die sich mit den zuständigen kantonalen Stellen noch trefflich streiten lässt. Denn diese haben wie bei jedem kommunalen Gesetz das letzte Wort und entscheiden über Inkraftsetzung oder nicht. So ist allenthalben die Erleichterung über die deutliche Annahme gross. Nicht nur bei Landammann Hans Peter Michel, der in den letzten Jahren viel Energie und Zeit in diese Vorlage steckte: «Ich bin froh, endlich eine feste Basis zu haben», sagt er und kann sich nicht verkneifen nachzuschieben: «Ein Gesetz, das fast genau dem Gegenvorschlag von vor zwei Jahren entspricht.» Und ein Gesetz, das mit der noch dieses Jahr anstehenden Abstimmung zur zweiten Initiative noch einmal verschärft werden könnte. Das Thema wird die Davoser Stimmenden also noch weiter beschäftigen.
Hier gelangen Sie zur gesamten "DZ" PDF-Ausgabe: PDF-Ausgabe
Sichern Sie sich hier Ihr Online-Abonnement: Abobestellung